Royalty Rescue · für Erben & Nachlässe

Musik läuft weiter.
Die Vergütung oft nicht.

Wenn Musiker, Sänger oder Produzenten sterben, werden ihre Aufnahmen weiter gesendet und gestreamt. Die Vergütungen dafür bleiben häufig liegen, weil niemand sie meldet. Wir prüfen für Erben, was noch offen ist, und holen es zurück.

Ansprüche gehen auf die Erben über.
Auszahlen tut sie niemand von selbst.

Wer auf Tonaufnahmen gespielt, gesungen oder sie produziert hat, bekommt über Verwertungsgesellschaften wie die GVL Geld für jede Sendung im Radio und Fernsehen, für öffentliche Wiedergabe und für Privatkopien – in Deutschland und im Ausland. Nach einem Todesfall stoppt dieser Geldfluss oft still: Registrierungen sind unvollständig, neue Sendungen werden nicht mehr gemeldet, Auslandsgelder kommen gar nicht erst an. Und was nicht rechtzeitig gemeldet wird, verfällt.

Typische Befunde: Aufnahmen, die nachweislich gesendet, aber nie gemeldet wurden; abgelehnte Meldungen, die sich korrigieren lassen; Auslandsvergütungen, die nie beantragt wurden; Auszahlungen, die nach dem Todesfall ins Leere laufen.

Vom Verdacht zum klaren Bild

01

Anfrage – ein Formular, alles auf einmal

Sie schicken uns Namen, Tätigkeit und was an Unterlagen da ist. Keine Vorleistung, keine Verpflichtung. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer Ersteinschätzung.

02

Royalty Rescue Scan – 149 €

Wir prüfen Registrierungen und Meldestand bei den relevanten Verwertungsgesellschaften, gleichen Diskografie und Sendenachweise ab und bewerten, was realistisch zu holen ist.

03

Ihr Bericht mit Ampel

Sie bekommen eine klare Übersicht statt Fachchinesisch – was in Ordnung ist, was fehlt, welche Fristen laufen und welche Größenordnung wir erwarten.

04

Aufarbeitung – nur bei Erfolg bezahlt

Wenn Sie möchten, übernehmen wir Meldungen, Korrekturen und Nachforderungen. Die 149 € werden voll angerechnet, danach gibt es nur eine Provision auf tatsächlich ausgezahlte Beträge.

Ein Bericht, den auch Nicht-Musiker verstehen

Registriert

Ansprüche sind gemeldet und die Auszahlung läuft an die richtige Stelle.

Prüfen

Unvollständige oder abgelehnte Meldungen, falsche Beteiligungen, Klärungsfälle.

Fehlt

Gesendete, aber nie gemeldete Aufnahmen – und Länder, in denen gar nichts beantragt wurde.

Potenzial

Unsere Einschätzung der Größenordnung und der laufenden Fristen.

Wir sagen es ehrlich, wenn sich eine Aufarbeitung nicht lohnt. Dann haben Sie für 149 € Gewissheit.

30 Jahre auf der Abrechnungsseite

Seit 2008 auf Nachbarrechte spezialisiert

Beat Box hat für Künstler, Produzenten und Labels über 50 Mio. € an Vergütungen zurückgeholt.

Kenntnis der Gremien von innen

Jens Rose war 2017–2025 gewählter Vertreter der unabhängigen Rechteinhaber in Gremiensitzungen der GVL.

Keine Rechteübertragung

Wir arbeiten ausschließlich im Auftrag. Alle Rechte bleiben beim Nachlass, abgerechnet wird transparent.

Ein Formular. Wir melden uns in zwei Werktagen.

Schicken Sie gleich mit, was Sie haben – Titellisten, alte Abrechnungen, Portalzugänge. Je vollständiger die Anfrage, desto schneller liegt Ihr Bericht vor. Sie arbeiten für einen Nachlass als Kanzlei? Sprechen Sie uns auch gern direkt an: jens.rose@agentur-beatbox.de.

Welche Tätigkeiten gab es?
Liegt Folgendes vor?

Mit dem Absenden entsteht noch kein Auftrag und keine Zahlungspflicht. Titellisten und Abrechnungen können Sie danach einfach per Mail nachreichen. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer kurzen Ersteinschätzung und – wenn sich ein Scan lohnt – mit Auftrag und Rechnung.

Was Erben uns fragen

Woher weiß ich, ob überhaupt Geld liegen geblieben ist?

Das wissen die meisten Erben nicht – genau dafür ist der Scan da. Wer auf Tonaufnahmen mitgewirkt oder sie produziert hat, hat Anspruch auf Vergütungen aus Radio, TV, öffentlicher Wiedergabe und Privatkopie. Diese Ansprüche gehen auf die Erben über, werden aber nur ausgezahlt, wenn jemand sie meldet und nachweist.

Was kostet der Scan und was passiert mit den 149 €?

Der Scan kostet einmalig 149 € inkl. MwSt. Wenn Sie uns danach mit der Aufarbeitung beauftragen, rechnen wir die 149 € vollständig auf unsere erste Provision an. Ohne Auftrag behalten Sie den Bericht und können selbst weitermachen.

Wie wird die Aufarbeitung danach vergütet?

Ausschließlich erfolgsabhängig: eine prozentuale Provision nur auf Beträge, die tatsächlich an Sie ausgezahlt werden. Die Höhe hängt von Umfang und Alter der Bestände ab und liegt typischerweise zwischen 15 und 25 %. Ohne Auszahlung keine Provision.

Gibt es Fristen?

Ja. Verwertungsgesellschaften schütten nicht gemeldete Beträge nach festen Fristen endgültig aus – danach sind ältere Verteiljahre verloren. Deshalb lohnt es sich, früh anzufangen.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Für den Scan reichen Name und Künstlernamen, grob die Tätigkeit und – falls vorhanden – eine Titelliste oder alte Abrechnungen. Für die spätere Durchsetzung brauchen wir einen Erbnachweis und eine Vollmacht. Je mehr Sie gleich mitschicken, desto schneller geht es.

Übernehmen Sie Rechte an der Musik?

Nein. Beat Box arbeitet ausschließlich im Auftrag. Die Rechte bleiben vollständig beim Nachlass.