Wenn Musiker, Sänger oder Produzenten sterben, werden ihre Aufnahmen weiter gesendet und gestreamt. Die Vergütungen dafür bleiben häufig liegen, weil niemand sie meldet. Wir prüfen für Erben, was noch offen ist, und holen es zurück.
Das Problem
Wer auf Tonaufnahmen gespielt, gesungen oder sie produziert hat, bekommt über Verwertungsgesellschaften wie die GVL Geld für jede Sendung im Radio und Fernsehen, für öffentliche Wiedergabe und für Privatkopien – in Deutschland und im Ausland. Nach einem Todesfall stoppt dieser Geldfluss oft still: Registrierungen sind unvollständig, neue Sendungen werden nicht mehr gemeldet, Auslandsgelder kommen gar nicht erst an. Und was nicht rechtzeitig gemeldet wird, verfällt.
Typische Befunde: Aufnahmen, die nachweislich gesendet, aber nie gemeldet wurden; abgelehnte Meldungen, die sich korrigieren lassen; Auslandsvergütungen, die nie beantragt wurden; Auszahlungen, die nach dem Todesfall ins Leere laufen.
Ablauf
Sie schicken uns Namen, Tätigkeit und was an Unterlagen da ist. Keine Vorleistung, keine Verpflichtung. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen mit einer Ersteinschätzung.
Wir prüfen Registrierungen und Meldestand bei den relevanten Verwertungsgesellschaften, gleichen Diskografie und Sendenachweise ab und bewerten, was realistisch zu holen ist.
Sie bekommen eine klare Übersicht statt Fachchinesisch – was in Ordnung ist, was fehlt, welche Fristen laufen und welche Größenordnung wir erwarten.
Wenn Sie möchten, übernehmen wir Meldungen, Korrekturen und Nachforderungen. Die 149 € werden voll angerechnet, danach gibt es nur eine Provision auf tatsächlich ausgezahlte Beträge.
Das Ergebnis
Ansprüche sind gemeldet und die Auszahlung läuft an die richtige Stelle.
Unvollständige oder abgelehnte Meldungen, falsche Beteiligungen, Klärungsfälle.
Gesendete, aber nie gemeldete Aufnahmen – und Länder, in denen gar nichts beantragt wurde.
Unsere Einschätzung der Größenordnung und der laufenden Fristen.
Wir sagen es ehrlich, wenn sich eine Aufarbeitung nicht lohnt. Dann haben Sie für 149 € Gewissheit.
Warum Beat Box
Beat Box hat für Künstler, Produzenten und Labels über 50 Mio. € an Vergütungen zurückgeholt.
Jens Rose war 2017–2025 gewählter Vertreter der unabhängigen Rechteinhaber in Gremiensitzungen der GVL.
Wir arbeiten ausschließlich im Auftrag. Alle Rechte bleiben beim Nachlass, abgerechnet wird transparent.
Scan anfragen
Schicken Sie gleich mit, was Sie haben – Titellisten, alte Abrechnungen, Portalzugänge. Je vollständiger die Anfrage, desto schneller liegt Ihr Bericht vor. Sie arbeiten für einen Nachlass als Kanzlei? Sprechen Sie uns auch gern direkt an: jens.rose@agentur-beatbox.de.
Häufige Fragen
Das wissen die meisten Erben nicht – genau dafür ist der Scan da. Wer auf Tonaufnahmen mitgewirkt oder sie produziert hat, hat Anspruch auf Vergütungen aus Radio, TV, öffentlicher Wiedergabe und Privatkopie. Diese Ansprüche gehen auf die Erben über, werden aber nur ausgezahlt, wenn jemand sie meldet und nachweist.
Der Scan kostet einmalig 149 € inkl. MwSt. Wenn Sie uns danach mit der Aufarbeitung beauftragen, rechnen wir die 149 € vollständig auf unsere erste Provision an. Ohne Auftrag behalten Sie den Bericht und können selbst weitermachen.
Ausschließlich erfolgsabhängig: eine prozentuale Provision nur auf Beträge, die tatsächlich an Sie ausgezahlt werden. Die Höhe hängt von Umfang und Alter der Bestände ab und liegt typischerweise zwischen 15 und 25 %. Ohne Auszahlung keine Provision.
Ja. Verwertungsgesellschaften schütten nicht gemeldete Beträge nach festen Fristen endgültig aus – danach sind ältere Verteiljahre verloren. Deshalb lohnt es sich, früh anzufangen.
Für den Scan reichen Name und Künstlernamen, grob die Tätigkeit und – falls vorhanden – eine Titelliste oder alte Abrechnungen. Für die spätere Durchsetzung brauchen wir einen Erbnachweis und eine Vollmacht. Je mehr Sie gleich mitschicken, desto schneller geht es.
Nein. Beat Box arbeitet ausschließlich im Auftrag. Die Rechte bleiben vollständig beim Nachlass.