Die USA haben die Rom-Konvention nicht unterzeichnet, den WPPT aber 2002 ratifiziert. Damit haben US-Performer und -Produzenten Anspruch auf Leistungsschutzvergütungen aus Digitalradio, Streaming und Simulcasting in ganz Europa. Die meisten sind nie angemeldet worden.
Zeitkritisch: Die Anmeldung für das Ausschüttungsjahr 2022 bei der GVL neigt sich dem Ende zu. Ist ein Jahr abgerechnet, werden nicht ausgeschüttete Beträge dauerhaft umverteilt.
Rechtsgrundlage
Über den WPPT anspruchsberechtigt, unabhängig vom Aufnahmeland. Das ist heute der größte Teil des europäischen Radiokonsums — GVL und andere Gesellschaften trennen in der Erfassung nicht zwischen terrestrischer und IP-Verbreitung.
Wurde eine Aufnahme innerhalb von 30 Tagen auch in einem Rom-Staat veröffentlicht, greift der volle Anspruch — einschließlich terrestrischer Nutzung.
Hier ist der Anspruch auf den digitalen Bereich beschränkt. Was zählt, ist die Nutzungsart, nicht die Staatsangehörigkeit — das prüfen wir pro Aufnahme.
Ablauf
Wir gleichen Ihren Katalog gegen deutsche und europäische Airplay-Daten und die Bestände der Gesellschaften ab. Innerhalb von 5–10 Arbeitstagen wissen Sie, ob eine nennenswerte Rückholung wahrscheinlich ist — mit Größenordnung, ohne Kosten.
Sie richten Ihr GVL-Konto ein, wir übernehmen die deutschsprachige Dokumentation. Katalog anmelden, rückwirkende Meldungen für alle offenen Perioden, saubere ISRC-Verknüpfung.
Deutschland ist meist der Anfang. Danach PPL (UK), SENA (Niederlande), SCPP (Frankreich), SAMI (Schweden), GRAMO (Norwegen) und weitere — je nachdem, wo Ihre Aufnahmen laufen.
Die Gesellschaften zahlen direkt an Sie. Sie erhalten einen konsolidierten Quartalsbericht über alle Märkte. Unser Honorar fällt nur auf tatsächlich erhaltene Ausschüttungen an.
Häufige Fragen
Nein. Es geht um den Produzenten- und Performeranteil an gesetzlichen Vergütungen, nicht um Lizenzeinnahmen aus Ihrem Vertrag. Wo Ansprüche vertraglich beim Label liegen, klären wir das vorab — bevor irgendetwas angemeldet wird.
Nein. SoundExchange erfasst US-Nutzungen. Europäische Vergütungen liegen bei den europäischen Gesellschaften und werden dort nur an registrierte Berechtigte ausgeschüttet.
Je nach Land drei bis sechs Jahre. Entscheidend ist, dass die offenen Jahre gemeldet werden, bevor sie abgerechnet sind.
Nein. Die Gesellschaften zahlen international aus.
Dann arbeiten wir zu. In der Praxis ist der europäische Leistungsschutz genau der Bereich, den allgemeine Royalty-Verwaltungen nicht abdecken.
Nichts im Voraus. Die Voreinschätzung ist kostenlos, unser Honorar fällt anteilig auf tatsächlich erhaltene Ausschüttungen an.
Erstgespräch
Eine Marke, ein Katalog, ein Werk oder eine Idee — der erste Blick kostet nichts. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich daraus ein Lizenzmodell rechnet oder wo Erlöse liegen, die Ihnen entgehen.