US Artists & Produzenten

Ihr europäisches Radiogeld
liegt seit Jahren unangetastet.

Die USA haben die Rom-Konvention nicht unterzeichnet, den WPPT aber 2002 ratifiziert. Damit haben US-Performer und -Produzenten Anspruch auf Leistungsschutzvergütungen aus Digitalradio, Streaming und Simulcasting in ganz Europa. Die meisten sind nie angemeldet worden.

Zeitkritisch: Die Anmeldung für das Ausschüttungsjahr 2022 bei der GVL neigt sich dem Ende zu. Ist ein Jahr abgerechnet, werden nicht ausgeschüttete Beträge dauerhaft umverteilt.

Wer wofür anspruchsberechtigt ist

Digitalradio, Simulcasting & Streaming-Apps

Über den WPPT anspruchsberechtigt, unabhängig vom Aufnahmeland. Das ist heute der größte Teil des europäischen Radiokonsums — GVL und andere Gesellschaften trennen in der Erfassung nicht zwischen terrestrischer und IP-Verbreitung.

Terrestrisches Radio & TV bei EU-Erstveröffentlichung

Wurde eine Aufnahme innerhalb von 30 Tagen auch in einem Rom-Staat veröffentlicht, greift der volle Anspruch — einschließlich terrestrischer Nutzung.

Rein US-amerikanische Aufnahme und Veröffentlichung

Hier ist der Anspruch auf den digitalen Bereich beschränkt. Was zählt, ist die Nutzungsart, nicht die Staatsangehörigkeit — das prüfen wir pro Aufnahme.

So kommen Sie an Ihre europäischen Erlöse

01

Kostenlose Voreinschätzung

Wir gleichen Ihren Katalog gegen deutsche und europäische Airplay-Daten und die Bestände der Gesellschaften ab. Innerhalb von 5–10 Arbeitstagen wissen Sie, ob eine nennenswerte Rückholung wahrscheinlich ist — mit Größenordnung, ohne Kosten.

02

Beauftragung & GVL-Anmeldung

Sie richten Ihr GVL-Konto ein, wir übernehmen die deutschsprachige Dokumentation. Katalog anmelden, rückwirkende Meldungen für alle offenen Perioden, saubere ISRC-Verknüpfung.

03

Ausweitung auf weitere Gesellschaften

Deutschland ist meist der Anfang. Danach PPL (UK), SENA (Niederlande), SCPP (Frankreich), SAMI (Schweden), GRAMO (Norwegen) und weitere — je nachdem, wo Ihre Aufnahmen laufen.

04

Ausschüttung & Reporting

Die Gesellschaften zahlen direkt an Sie. Sie erhalten einen konsolidierten Quartalsbericht über alle Märkte. Unser Honorar fällt nur auf tatsächlich erhaltene Ausschüttungen an.

Was uns am häufigsten gefragt wird

Berührt das meinen Labelvertrag?

Nein. Es geht um den Produzenten- und Performeranteil an gesetzlichen Vergütungen, nicht um Lizenzeinnahmen aus Ihrem Vertrag. Wo Ansprüche vertraglich beim Label liegen, klären wir das vorab — bevor irgendetwas angemeldet wird.

Deckt SoundExchange Europa nicht mit ab?

Nein. SoundExchange erfasst US-Nutzungen. Europäische Vergütungen liegen bei den europäischen Gesellschaften und werden dort nur an registrierte Berechtigte ausgeschüttet.

Wie weit zurück können wir gehen?

Je nach Land drei bis sechs Jahre. Entscheidend ist, dass die offenen Jahre gemeldet werden, bevor sie abgerechnet sind.

Brauche ich ein deutsches Bankkonto?

Nein. Die Gesellschaften zahlen international aus.

Was, wenn mein Management schon Royalties betreut?

Dann arbeiten wir zu. In der Praxis ist der europäische Leistungsschutz genau der Bereich, den allgemeine Royalty-Verwaltungen nicht abdecken.

Was kostet das?

Nichts im Voraus. Die Voreinschätzung ist kostenlos, unser Honorar fällt anteilig auf tatsächlich erhaltene Ausschüttungen an.

Sagen Sie uns, was da ist.

Eine Marke, ein Katalog, ein Werk oder eine Idee — der erste Blick kostet nichts. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich daraus ein Lizenzmodell rechnet oder wo Erlöse liegen, die Ihnen entgehen.

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Deepenstöcken 10
22529 Hamburg
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